+++ Antragsfrist beendet +++
Indien, Sri Lanka und Nepal
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Projekte zur Aus-/Weiterbildung
und zur Schaffung einer nachhaltigen Lebensgrundlage
oder zur Selbstversorgung
im Handwerk oder
in der ökologischen Landwirtschaft bzw. Gärtnerei
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Gefördert werden nur Projekte, wenn sie eindeutig auf Initiativen
der lokalen Projektpartner/Begünstigten beruhen.
Antragsteller können Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) mit Sitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz sein, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, sowie Kommunen, Kirchengemeinden und Bildungseinrichtungen.
Der Förderzeitraum beträgt 2 Jahre. Anschlussförderungen und längerfristige Partnerschaften sind grundsätzlich möglich.
Die Fördersumme beträgt maximal 25.000 € pro Projektjahr. Gerne können mit dieser Summe auch erforderliche Eigenmittel für BMZ-geförderte Projekte gedeckt werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Ausschreibung.
Bitte senden Sie den Antrag als PDF per E-Mail an ausschreibung@schoeck-familien-stiftung.de
Antragsfrist ist der 15.12.2020 im E-Mail-Postfach (vollständiger Eingang der unterschriebenen Unterlagen gescannt). Unvollständige oder nicht bis zum 15.12.2020 eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schöck-Familien-Stiftung
Information und Beratung:
Schöck-Familien-Stiftung / Projektmanagement
Montag bis Freitag, 8.00 - 14.00 Uhr
Tel.: +49 (0)2858 8190730
E-Mail: ausschreibung@schoeck-familien-stiftung.de
Die unten aufgelisteten Antragsunterlagen sind ausschließlich für die laufende Ausschreibung. Für andere Förderanfragen gilt das in unseren allgemeinen Förderrichtlinien beschriebene Prozedere: https://www.schoeck-familien-stiftung.eu/fileadmin/user_upload/Allgemeine_Foerderrichtlinien_SFS.pdf